Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2026 keine Hotel- bzw. Übernachtungsbuchungen mehr durch das Pädagogische Landesinstitut vorgenommen werden. Die Teilnehmenden buchen stattdessen die Übernachtung selbst. Die Kosten werden entsprechend der Vorgaben in der Hotelliste des Landes erstattet. Bei Buchung eines günstigeren Zimmers wird der tatsächliche Preis erstattet.
Die Übernachtungsliste finden Sie
unter diesem Link im Landesintranet (Zugriff nur im RLP-Netz/VPN).
Bei der Gewährung von Übernachtung von Amts wegen unter Berücksichtigung der Angaben der Teilnehmenden bei der Anmeldung ist für diese zu beachten, dass Übernachtungsleistungen bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Zustimmung der Hauptpersonalräte grundsätzlich nur gewährt werden, wenn Wohn- und Dienstort mehr als 30 km (einfache Strecke) vom Veranstaltungsort entfernt sind. Handelt es sich um eine eintägige Veranstaltung, wird keine Kostenübernahme für Übernachtungen gewährt. Vorübernachtungen zu mehrtägigen Veranstaltungen sind nur dann möglich, wenn die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit laut § 3 Satz 2 ArbZG (10 St. zuzüglich 45 min Pause) überschritten wird.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver:
https://bildung.rlp.de/schule/lehrkraefte/reisekosten-und-fortbildung
Die Erstattung von Übernachtungskosten ist in § 8 LRKG geregelt. Hiernach werden die vor Antritt der Dienstreise der Höhe nach anerkannten oder die entstandenen notwendigen Übernachtungskosten erstattet. Die Beurteilung über die Angemessenheit der Übernachtungskosten ist hierbei Bestandteil des Genehmigungs- bzw. Bestätigungsprozesses.